Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen gegenüber Kooperationspartnern

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen der DNLA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Haddick, Münsterstraße 11, 48282 Emsdetten, nachfolgend „Anbieter“, gelten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung für alle Vertragsbeziehungen des Anbieters mit dem Kunden im Zusammenhang mit der zeitlich begrenzten Überlassung einer Softwareanwendung zur Potentialanalyse, nachfolgend: „ANWENDUNG“, deren zeitweise Nutzung der Anbieter über eine Telekommunikationsverbindung in Verbindung mit der Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten gegen Entgelt anbietet und für alle Lieferungen und Leistungen des Anbieters gegenüber dem Kunden über die ANWENDUNG. Über die Regelungen dieser Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen hinaus gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen nicht durch Individualvereinbarung ganz oder teilweise abbedungen worden sind. Der Einbeziehung jeglicher gegnerischer AGB wird widersprochen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter hält ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der ANWENDUNG (vgl. unter Punkt 3.) auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: „SERVER“) die ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version sowie eine Online-Plattform über die Ergebnisse der durch Nutzung der ANWENDUNG generierten Potentialanalysen zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

2.2 Der Anbieter schuldet dem Kunden die zeitlich begrenzte Überlassung der bestellten ANWENDUNG. Er schuldet dem Kunden die Zusendung von TAN-Nummern / Zugangslinks in Bezug auf die bestellte ANWENDUNG per E-Mail oder über einen anderen Weg. Über die Eingabe der jeweiligen TAN-Nummer auf der Website https://start.dnla.com kann der Kunde und/oder dessen Kunde ein Kennwort anlegen. TAN-Nummer und Kennwort bilden dann die Zugangsdaten zur Nutzung der ANWENDUNG.

2.3 Der Anbieter schuldet dem Kunden auch die Überlassung der zur bestellten ANWENDUNG zugehörigen Anwenderdokumentation(Anwenderdokumentation Frontend, Anwenderdokumentation Backend). Er stellt dem Kunden die Anwenderdokumentation per Download bereit.

2.4 Der Anbieter schuldet dem Kunden die unter Punkt 5. geregelte Einräumung von Nutzungsrechten der bestellten ANWENUDNG. Mit vollständiger Bezahlung des Entgelts für die Nutzung der bestellten ANWENDUNG durch den Kunden erhält der Kunde die unter Punkt 5. geregelten Nutzungsrechte.

3. Bereitstellung der ANWENDUNG

3.1 Die Bereitstellung der ANWENDUNG erfolgt durch Übermittlung eines Links mit individuellen TAN-Nummern für die bestellte ANWENDUNG an die vom Kunden in dessen Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Über diese Zugangsdaten kann der Kunde und/oder dessen Kunden ein Kennwort anlegen und die ANWENDUNG unter Nutzung von TAN-Nummer und Kennwort über die Webseite des Anbieters unter https://start.dnla.com oder www.dnla.de -> „Teilnehmerzugang“ entsprechend der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen nutzen.

3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist, der Empfang der E-Mail technisch sichergestellt und die Kenntniserlangung nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

4. Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG und des Zugriffs auf die ANWENDUNGSDATEN, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

4.1 Der Anbieter schuldet die Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

4.2 Sämtliche Einzelheiten zur Verfügbarkeit, insb. zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, zu den Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Sachmängeln in Bezug auf die ANWENDUNG und/oder die ANWENDUNGSDATEN gelten, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Vertragsbestandteil ist.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche und nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigende Recht ein, die bestellte ANWENDUNG nach Maßgabe des vertraglich beschriebenen Umfanges über einen Zeitraum von 24 Monaten ab Zusendung der TAN-Nummern (vgl. unter 3.1) zu nutzen.

5.2 Der Kunde ist zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bestellten ANWENUDNG berechtigt. Der Umfang der zulässigen Nutzung der bestellten ANWENDUNG ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen sowie aus den in der Leistungsbeschreibung, der Anwendungsdokumentation(Anwenderdokumentation Frontend, Anwenderdokumentation Backend) und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben, Beschreibungen und Bedingungen, die Vertragsbestandteil sind.

5.3 Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur durch die in der Auftragsbestätigung angegebene Anzahl von Personen, die dessen Kunden sind.

5.4 Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der ANWENDUNG im Sinne des § 69c Nr.2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt.

5.5 Kennzeichnungen der bestellten ANWENDUNG, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

5.6 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von natürlichen und/oder juristischen Personen, die nicht unter die Regelung unter 5.3 fallen (nachfolgend: „Dritte“), nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

5.7 Eine physische Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht.

5.8 Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der ANWENDUNG zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter des Anbieters bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

6.2 Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung für den Zugang zu der bestellten ANWENDUNG liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter https://www.dnla.de oder unter https://backend.dnla.com (Im Bereich „Unterlagen“) zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.

6.3 Der Kunde hält die ihm bzw. seinen Mitarbeitern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim, schützt sie vor dem Zugriff durch Dritte und gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.

6.4 Der Kunde wird

  • keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
  • den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind;
  • die zur Nutzung berechtigten Mitarbeiter verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten.

6.5 Der Anbieter ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags genutzt werden. Zu diesem Zweck darf er vom Kunden Auskunft verlangen, insb. über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, und Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie die Hard- und Software des Kunden nehmen. Dem Anbieter ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren.

6.6 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet. Er wird insbesondere die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

6.7 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

6.8 Der Kunde ist verpflichtet, die ANWENDUNG gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.

6.9 Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der ANWENDUNG zu umgehen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen des Anbieters gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.

7.2 Der Kunde wird Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte des Anbieters an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Punkt 8.1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

7.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.

7.4 Der Anbieter hält die Regeln des Datenschutzes ein, insb. wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Er stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insb. verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Der Anbieter bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters. Die personenbezogenen Daten werden vom Anbieter in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Sollte ein Zugriff des Anbieters auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden können, wird der Kunde mit dem Anbieter eine den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung schließen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung mit dem Kunden, die Vertragsbestandteil ist. Erfolgt eine Nutzung durch mehr als die dort angegebene Anzahl von Personen, zahlt der Kunde eine aus der Preisliste in Anhang 1 zu diesen Bedingungen vereinbarte pauschalierte Nutzungsgebühr je zusätzlichem Kontingent; weitere Ansprüche des Anbieters bei einer mengenmäßigen Mehrnutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus bleiben unberührt.

8.2 Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Preis sofort fällig.

9. Gewährleistung

9.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die ANWENDUNG mit der für sie vereinbarten Leistungsbeschreibung übereinstimmt, sodass die ANWENDUNG keine Mängel aufweist, welche die vertraglich bestimmte Benutzung aufhebt oder nicht nur unerheblich erschwert.

9.2 Der Anbieter gewährleistet nicht, dass die ANWENDUNG den Anforderungen des Kunden entspricht. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der ANWENDUNG für einen bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der ANWENDUNG nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der ANWENDUNG festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

9.3 Werbeaussagen des Anbieters stellen keine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung dar.

9.4 Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsrechte zu, wenn er, sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen

  • die ANWENDUNG unsachgemäß, nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt bzw. nutzen, oder
  • die ANWENDUNG ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters modifiziert, verändert oder erweitert bzw. modifizieren, verändern oder erweitern lässt, oder
  • wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die ANWENDUNG mit Programmen genutzt wurde, die mit der ANWENDUNG nicht kompatibel sind, (z.B. Nutzung der ANWENDUNG unter Bedingungen, die nicht der vom Anbieter ausgewiesenen Umgebungs- oder Betriebsbedingungen entsprechen), es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die ANWENDUNG zurückzuführen ist.

9.5 Der Anbieter gewährleistet, dass der Nutzung der ANWENDUNG im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der ANWENDUNG von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die ANWENDUNG verwendet werden soll. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat. Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen von Punkt 10 entsprechend.

9.6 Wenn der Anbieter dem Kunden Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder sonstige neue Inhalte im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellt, gelten die Bestimmungen von Punkt 10 entsprechend.

10. Haftung

10.1 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen.

10.2 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Nutzung der ANWENDUNG zurückzuführen sind.

10.3 Für Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel darstellen, haftet der Anbieter nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sofern es sich dabei nicht um schuldhaft von dem Anbieter oder seinen Erfüllungshilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, handelt oder im Fall der Nichteinhaltung einer Garantie oder falls ein Mangel von dem Anbieter arglistig verschwiegen wurde. Eine “Kardinalpflicht” im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht des Anbieters, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

10.4 Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung des Anbieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und auf einen solchen Schadensumfang begrenzt.

10.5 Der Anbieter haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

10.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Punkt 10.3 bleibt unberührt.

10.7 Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unberührt.

11. Höhere Gewalt

11.1 Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
– von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
– Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
– nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

11.2 Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters. Klagt der Anbieter, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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